Afrikanische Erfolgsstory

Die Ohada soll das Wirtschaftsrecht in Afrika vereinheitlichen – es gibt gemeinsame ­Gesetze und einen gemeinsamen Gerichtshof. Das macht deutschen Unternehmen, die auf dem ­Kontinent aktiv sind, das Leben leichter. Und das nicht nur in den Mitgliedsländern.

Februar 2021
Autorin: Katrin Grünewald

Anfang der 1990er-Jahre waren viele afrikanische Staaten wirtschaftlich angeschlagen. Immer mehr Investoren wanderten damals aus der Region ab. Die Krise hatte viele Gründe. Einer davon: Unternehmen waren unsicher, welche Gesetze überhaupt für sie galten – und wie Gerichte im Streitfall entscheiden würden.

Also taten sich 14 Staaten in West- und Zentralafrika zusammen und gründeten im Jahr 1993 die Organisation zur Harmonisierung des Wirtschaftsrechts in Afrika, kurz: Ohada. Ziel des Gemeinschaftsprojekts: das Wirtschaftsrecht der Mitgliedstaaten vereinheitlichen, mehr Transparenz schaffen und die rechtlichen Regeln der Mitglieder zugänglicher für Interessenten aus dem Ausland machen. In der Zwischenzeit haben sich der Organisation drei weitere Länder angeschlossen.

Die Ohada-Vertragsstaaten haben einiges erreicht: Seit der Gründung haben sie zehn Einheitsgesetze erlassen. Es gibt ein gemeinsames Handels- und Gesellschaftsrecht, ein Ohada-Insolvenzverfahren und gemeinsame Regeln, um Forderungen durchzusetzen. Die Mitgliedstaaten haben sechs Gesetze überarbeitet und einen gemeinsamen Gerichts- und Schiedshof gegründet, der über die einheitliche Einhaltung der Gesetze wacht und als Schiedsinstitution dient. Geholfen hat bei alldem sicher die gemeinsame Vergangenheit. Das Rechtssystem der Ohada-Mitgliedstaaten war meist schon vorher stark vom französischen Recht beeinflusst und ähnelte sich deshalb ohnehin. So profitieren Unternehmen von Ohada:

Exporteure müssen nicht vor Ort sein

Wer als deutsches Unternehmen in einem Ohada-Mitgliedstaat Geschäfte machen will, ohne vor Ort präsent zu sein, findet viele wichtige Regelungen im Handelsrecht der Ohada. Ähnlich wie im deutschen Recht geht es hier unter anderem um den Handelskauf, also den Warenverkauf zwischen Kaufleuten, oder die Handelsvermittlung, also die Beauftragung von Kommissionären, Handelsmaklern und Handelsvertretern. Auch das einheitliche Handelsregister RCCM ist im Handelsrecht geregelt.

Die Firmengründung ist sinnvoll

Wer hingegen vor Ort ein Büro eröffnen möchte, sollte einen Blick in das Gesellschaftsrecht der Ohada werfen. Hier ist geregelt, wie Unternehmen eine Gesellschaft vor Ort gründen können. Interessant sind dabei vor allem die mit der deutschen GmbH vergleichbare Gesellschaftsform der Société à responsabilité limitée und die sogenannte Zweigniederlassung (Succursale).

Im Streitfall gibt es ein Schiedsgericht

Kommt es zum Streit mit einem Geschäftspartner in einem Ohada-Mitgliedstaat, den die Geschäftspartner nicht allein lösen können, sollten deutsche Unternehmen die Schiedsgerichtsbarkeit der Organisation in Betracht ziehen. Das Schiedsgesetz der Ohada wendet die internationalen Verfahrensregeln der internationalen Handelskommission Uncitral an, die auch in Deutschland gebräuchlich sind. Zudem lassen sich ausländische Schiedsurteile grundsätzlich vollstrecken.

Die Umsetzung ist langwierig

Die Ohada ist eine Erfolgsstory, steht aber auch vor Herausforderungen. Trotz des gemeinsamen Gerichtshofs legen nicht alle Mitgliedstaaten die Gesetze gleich aus. Es dauert oft sehr lange, bis neue Gesetze erarbeitet oder bereits bestehende überarbeitet sind. Auch die Aufnahme neuer Mitgliedstaaten geht nur langsam voran. Dennoch: Die Ohada hat etwas erreicht, das in vielen Teilen der Welt unmöglich scheint. Deutsche Unternehmen sollten hoffen, dass sie ihren Einfluss in Zukunft ausweiten kann – und weitere Mitgliedstaaten aufnimmt.