April 2017
Autor: Achim Kampf
Ein 30-sekündiges Beben zerstörte 2009 große Teile der italienischen Stadt L’Aquila. Der Wiederaufbau wird lange dauern. Unterstützung aus Deutschland ist sehr willkommen.
© Paolo Verzone/Agence VU/laif
Als traditioneller Handelspartner Deutschlands war Italien schon immer ein wichtiger Markt. Gemessen am Außenhandelsumsatz mit Deutschland liegt das Land derzeit auf Platz sechs. Im Moment bieten sich Gebäudesanierern interessante Perspektiven: In Italien können Hausbesitzer von den großzügigen Abschreibungsmöglichkeiten für Sanierungsarbeiten profitieren und die Fördermöglichkeiten zur Steigerung der Energieeffizienz nutzen. In den italienischen Erdbebengebieten unterstützt die Regierung den Wiederaufbau – eine Chance für deutsche Dienstleister.
Arbeiten rechtzeitig anmelden
Allerdings müssen deutsche Investoren etliche Vorschriften beachten, wenn sie vom italienischen Markt profitieren wollen. Zwar ist Italien EU-Mitglied, allerdings bedeutet das nicht, dass für Dienstleistungen dieselben Regeln gelten wie in Deutschland. „Nicht selten scheitert ein Auftrag an formalen Hürden, die deutsche Dienstleister einfach unterschätzen“, sagt Thorsten Baecker, Geschäftsführer des deutsch-italienischen Ingenieurbüros Plan Srl. Das Büro begleitet seit mehr als 20 Jahren deutsche Unternehmen bei der Abwicklung von Bauprojekten in Italien. Deutsche Dienstleister müssen ihre Projekte in Italien ordnungsgemäß anmelden. „Zu unterscheiden sind dabei zwei Arten von Anmeldungen“, sagt Trixie Bastian, Rechtsanwältin bei Rödl & Partner in Mailand. „Zum einen die Anmeldung beim Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung im Hinblick auf die Art der Tätigkeiten, berufliche Qualifikationen und die vorhandene Versicherungsdeckung und zum anderen die Anmeldung beim Ministerium für Arbeit und Soziales im Hinblick auf die Arbeitsbedingungen der entsandten Mitarbeiter.“ Während die erste Meldung mindestens 30 Tage vor Beginn der Arbeiten eingehen muss, genügt die Meldung beim Arbeitsministerium einen Arbeitstag vor Beginn der Entsendung. Sollte sich etwas ändern, muss das Ministerium erneut benachrichtigt werden. „Jede Veränderung der dem Ministerium für Arbeit und Soziales angezeigten Fakten ist innerhalb von fünf Tagen ab Eintritt der Veränderung mitzuteilen“, sagt Giovanni Zoja, Rechtsanwalt bei Rödl & Partner.
Zahlen & Kontakt
81/2008
Das ist die Nummer des Dekrets, das Dienstleister kennen sollten. Hier sind arbeitsschutzrechtliche Vorschriften festgehalten. Informationen in deutscher Sprache finden Sie unter: www.provinz.bz.it
Hilfe vor Ort
Deutsche Dienstleister, die in Italien ihre Leistungen anbieten wollen, können sich auch direkt vor Ort von deutschsprachigen Experten unterstützen lassen. Die Kanzlei Rödl & Partner betreibt Niederlassungen in Padua, Bozen, Mailand und Rom. Ansprechpartner ist Stefan Brandes, erreichbar unter Tel. +39/0263/28841. Auch das Ingenieursbüro Plan Srl kennt sich im Bauwesen und bei Arbeitssicherheit aus: Ansprechpartner ist der deutsche Diplom-Ingenieur Thorsten Baecker, erreichbar unter Tel. +39/026702/0123.
Außerdem gilt: Deutsche Unternehmen müssen bis zu zwei Jahre nach den Arbeiten Arbeitsverträge und Nachweise der Arbeitszeit und Vergütung aufbewahren. Arbeitsverträge müssen auch auf Italienisch vorliegen. Wer dagegen verstößt, muss mit Geldstrafen rechnen. Für die Prüfungen des Ministeriums für wirtschaftliche Entwicklung gilt: Sobald alle Unterlagen eingereicht sind, kann das Unternehmen innerhalb eines Monats mit den Arbeiten beginnen – vorausgesetzt, die Behörde teilt nicht mit, dass weitere Kontrollen erforderlich sind. Doch Achtung: „Eine solche Mitteilung kann auch auf der Internetseite des Ministeriums veröffentlicht sein“, betont Bastian. Besonders wichtig sind die italienischen Vorschriften zum Arbeitsschutz, denn hier steckt der Teufel oft im Detail. Unternehmer sollten also genau hinschauen.
Die wichtigste Rechtsgrundlage ist das sogenannte Dekret 81/2008, das den Arbeitsschutz an festen Arbeitsplätzen und auf Baustellen regelt. Besonders für Baustellen fordern die Behörden ein umfassendes Sicherheitsmanagement. Dazu gehört, dass Unternehmen vor Beginn der Arbeiten dem Sicherheitskoordinator einen Einsatzsicherheitsplan vorlegen müssen. Außerdem müssen sicherheitstechnische Unterlagen und Merkblätter für Geräte und Maschinen sowie eine Liste der persönlichen Schutzausrüstung der einzelnen Arbeiter vorgelegt werden. Hier sollten Unternehmer nicht nachlässig sein: Wie in vielen europäischen Ländern schauen auch in Italien die Arbeitsinspekteure bei ihren Kontrollen genau hin. Hilfreich ist ein Blick auf die Homepage der Provinzialverwaltung Bozen, in der zahlreiche Informationen zur Arbeitssicherheit in deutscher Sprache abrufbar sind.
»Nicht selten scheitert ein Auftrag an formalen Hürden.«
Thorsten Baecker, Geschäftsführer Plan Srl
Kontakt
GTAI-Ansprechpartner
Achim Kampf
+49 228 24 993 366
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