Ihr Wegweiser in die Welt
Dienstleistungskompass, Kontaktadressen und Entsendungspartner: Die hier aufgeführten Informationen sollen Ihnen dabei helfen, Entsendungen besser zu planen und offene Fragen zu klären.
Auskunftsservice: Rechtsexpertise von GTAI
Der Bereich Ausländisches Wirtschaftsrecht der GTAI informiert über alle rechtlich relevanten Aspekte des Auslandsgeschäfts. Die Webseite gibt einerseits einen Überblick über die wichtigsten rechtlichen Fragestellungen zu zahlreichen Ländern und andererseits Informationen zu aktuellen Gesetzesänderungen. Außerdem veranstalten die GTAI-Rechtsexperten regelmäßig Webinare zu unternehmensrelevanten Themen: von Entsendungen ins Ausland über die internationale Schiedsgerichtsbarkeit bis hin zum Brexit. Konkretere Fragen beantwortet der Auskunftsservice, auch in Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie.
Partner bei Entsendungen: Die AHKn und das Auswärtige Amt
Die über 140 Auslandshandelskammern (AHKn) dienen weltweit als Anlaufstelle für deutsche Unternehmen. In ihren Auslandsbüros beraten, vertreten und betreuen sie deutsche Firmen vor Ort. Bei Mitarbeiterentsendungen übernehmen viele AHKn Meldeformalitäten und auch Repräsentationspflichten. Denn viele EU-Mitgliedstaaten haben Unternehmen verpflichtet, einen im Entsendeland ansässigen Repräsentanten zu ernennen, der für die Kommunikation mit den Behörden vor Ort zuständig ist und die Entsendedokumente aufbewahren muss.
Das Auswärtige Amt informiert auf seiner Webseite umfassend über Visapflichten und Einreisebestimmungen. Während der Coronakrise besonders wichtig: Das Auswärtige Amt liefert Reise- und Sicherheitshinweise sowie aktuelle Übersichten zu Reisewarnungen, Quarantänebestimmungen und auch eventuell bestehenden Testpflichten zu allen Ländern weltweit. Durch seine Botschaften und Konsulate ist das Auswärtige Amt auch vor Ort präsent.
Bayern: Dienstleistungskompass
Das Außenwirtschaftsportal Bayern bietet in Form des Dienstleistungskompass für nahezu alle europäischen Staaten hilfreiche Informationen zum Thema Mitarbeiterentsendung und Dienstleistungserbringung. Hierzu gehören unter anderem die Themenfelder Arbeitsschutz, steuerliche Regelungen der Rechnungsstellung sowie spezifische Entsendevorgaben.
Aus Baden-Württemberg in die Welt: Herrenknecht entsendet seine Mitarbeiter weltweit, hier zum Beispiel nach Madrid, wo die Tunnelvortriebsmaschinen des Mittelständlers zum Einsatz kommen. © Herrenknecht AG
Abkommen: Besteuerung und Sozialversicherung
Um Entsendungen zu erleichtern, hat Deutschland mit mehr als 100 Staaten Doppelbesteuerungsabkommen geschlossen. Diese sollen vermeiden, dass Arbeitnehmer ihr im Ausland erwirtschaftetes Einkommen zweimal besteuern müssen. Dazu regeln die Abkommen, wann welcher Staat einen Arbeitnehmer besteuern darf. Mehr auf: www.bundesfinanzministerium.de
Deutschland hat außerdem mit circa 20 Ländern Sozialversicherungsabkommen geschlossen. Diese sollen verhindern, dass Arbeitnehmer während ihres Auslandsaufenthaltes sowohl in Deutschland als auch im ausländischen Staat Sozialversicherung zahlen müssen. Da es im europäischen Recht besondere Regelungen gibt, sind solche Abkommen innerhalb der EU und dem Europäischen Wirtschaftsraum nicht notwendig. Mehr auf: www.deutsche-rentenversicherung.de
Praxiswissen: Besonderheit Türkei
Während viele Sozialversicherungsabkommen einen automatischen Wechsel im anwendbaren Sozialversicherungsrecht vorsehen – meist nach zwölf, 24 oder 36 Monaten –, gelten in der Türkei andere Regeln. Das Abkommen kennt einen solchen Automatismus nicht. Eine Einschränkung gibt es allerdings: Die Beschäftigung in der Türkei muss bereits im Voraus vertraglich befristet sein. Als eines von wenigen Sozialversicherungsabkommen regelt es zwischen Deutschland und der Türkei auch Kindergeldansprüche im Falle einer Entsendung.
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