Die WTO und das GATS
Das General Agreement on Trade in Services – abgekürzt GATS – ist das Allgemeine Übereinkommen über den Handel mit Dienstleistungen unter dem Dach der Welthandelsorganisation (WTO).
August 2022
©Adobe/denisismagilov
Welche Dienstleistung darf ich wo erbringen? Gibt es irgendwelche Einschränkungen? Besondere Qualifikationsanforderungen? Oder besondere Pflichten, zum Beispiel: Muss ich eine Tochtergesellschaft gründen, bevor ich anfangen kann? Anderswo darf ich vielleicht gerade keine Tochtergesellschaft gründen, jedenfalls nicht ohne einheimische Anteilseigner?
Auf diese und viele weitere Fragen hält das GATS die Antworten bereit, für fast alle Länder der Welt. Wenn man bedenkt, wie relevant diese Fragen sind, ist es erstaunlich, wie unbekannt es ist.
Unser neues GTAI Fact-Sheet beschreibt die Grundlagen des GATS in verständlicher Sprache. Zum Beispiel erklärt es, wann das GATS überhaupt gilt. Spoiler Alert: es gilt bei weitem nicht nur dann, wenn eine Dienstreise stattfindet!
Außerdem gibt es einen Begriffserklärer („Jargon Buster“) für die wichtigsten Begriffe im GATS. So wird eine wichtige Hürde für das Verständnis der wichtigsten Grundregeln beseitigt.
Die Kenntnis der Basics ist gut, aber die konkreten Antworten auf konkrete Fragen finden sich zumeist nicht im Text des Abkommens, sondern in den Listen der Mitgliedsstaaten. Auch hierzu gibt es erste Hinweise. Und für alle diejenigen, die sich tiefgehender informieren wollen, gibt es einen Link auf die GTAI Textsammlung zum GATS.
Und schließlich: Wesentlich bekannter als das GATS ist der Begriff „Freihandelsabkommen“. Viele Staaten schließen bekanntlich bilaterale Abkommen zur Förderung des Handels. Bei der Regelungsmaterie gibt es erhebliche Überschneidungen. Welchen Zweck erfüllen dann Freihandelsabkommen, und wie ist das Verhältnis zum GATS? Welche Vorteile bieten sie? Auch hierzu gibt das Fact-Sheet einige grundlegende Informationen.
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Fact Sheet: Die WTO und das GATS
Lesetipp: Im Räderwerk – Die Zoll- und Rechtsexperten von GTAI deklinieren den Export eines Fahrrads in die Ukraine und nach Russland durch – und erklären daran die Besonderheiten der Welthandelsorganisation (WTO) sowie ihrer Abkommen GATT und GATS.
Weitere Informationen zu Rechts- und Zollfragen finden Sie auf der Website der GTAI.
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