Warenursprung und Präferenzen – Freihandelsabkommen nutzen

Germany Trade & Invest hat ein Fact Sheet zur Systematik der Ursprungsregeln veröffentlicht.

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Freihandelsabkommen bauen tarifäre und nichttarifäre Handelshemmnisse ab und erleichtern es Exporteuren daher, ihre Waren abzusetzen. Soweit dies durch Zollvergünstigungen erfolgt, setzt dies den Ursprung der Ware in einem der Vertragsstaaten des Abkommen voraus. Ist die Ware nicht vollständig in einem Staat gewonnen oder hergestellt, ist das nur bei ausreichender Be- oder Verarbeitung der Fall. Wann dies der Fall ist, regeln die Ursprungsprotokolle der einzelnen Abkommen. Sie legen fest, wie hoch der Wertschöpfungsanteil im jeweiligen Exportland sein muss, damit ein Ursprung besteht. Hierzu gibt es verschiedene Ansätze, die sich je nach Abkommen voneinander unterscheiden. Darüber hinaus muss der Ursprung nachgewiesen sein. Auch darin unterscheiden sich die Abkommen voneinander.

Das Fact Sheet „Warenursprung und Präferenzen – Freihandelsabkommen nutzen“ erklärt die Systematik der Ursprungsregeln und –nachweise und trägt so zu einem besseren Verständnis und damit auch einer besseren Nutzung von Freihandelsabkommen bei.

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