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Freier Handel: Afrikanische Kontinentale Freihandelszone

Überall ist von Handelskriegen und einer Renaissance des Protektionismus die Rede. Dabei gibt es weltweit viele Freihandelsabkommen, weitere Verhandlungen laufen. Wir stellen in einer  Serie die wichtigsten vor. Diesmal: die Afrikanische Kontinentale Freihandelszone

August 2019
Autorin: Andrea Mack

Blütezeit für den Handel: Während das AfCFTA dem innerkontinentalen Handel Afrikas Auftrieb geben soll, läuft der Warenaustausch mit der Europäischen Union (EU) bereits rege. 38 Prozent der in der EU verkauften Rosen kommen aus Kenia – wie hier etwa vom Fairtrade-zertifizierten Produzenten Wildfire Flowers. © Andrew Renneisen/Freier Fotograf

Das Abkommen:

Seit dem 30. Mai 2019 gilt die Rahmenvereinbarung zur Schaffung des African Continental Free Trade Agreement (AfCFTA) – eines der Vorzeigeprojekte der Afrikanischen Union. Der geringe innerafrikanische Handel soll durch den schrittweisen Abbau von Handelshemmnissen wie Zöllen und komplizierten Abfertigungsverfahren an den Grenzen gesteigert werden. Das langfristige Ziel: ein kontinentaler Binnenmarkt mit freiem Austausch von Waren und Dienstleistungen nach dem Vorbild der Europäischen Union.

So werden Ein- und Ausfuhr erleichtert:

Das Abkommen soll 90 Prozent aller innerafrikanischen Zölle abschaffen. Die Vertragsstaaten benennen zudem sogenannte sensible Waren, die vom Zollabbau für eine gewisse Zeitspanne oder vollständig ausgenommen sind.

Das sind die Besonderheiten:

Das Abkommen kann nicht sofort umgesetzt werden. Es gibt zahlreiche technische und politische Herausforderungen, etwa überlappende Mitgliedschaften von Staaten in unterschiedlichen regionalen Wirtschaftsgemeinschaften. Bei wichtigen Themen aus der ersten Verhandlungsphase wie Waren- und Dienstleistungsverkehr sowie Streitbeilegung sind noch wesentliche Fragen wie nationale Zollsätze und gemeinsame Ursprungsregeln offen. In der zweiten Verhandlungsphase geht es um Investitionen, Wettbewerbspolitik und Rechte des geistigen Eigentums. Zudem müssen die Infrastruktur ausgebaut, afrikanische Zollbeamte fortgebildet und die Korruption bekämpft werden.

So ist der Stand:

Insgesamt 54 der 55 Mitgliedstaaten der Afrikanischen Union haben das Rahmenabkommen bereits unterzeichnet, 24 davon haben es inzwischen ratifiziert. Die Unterschriften von Benin, Eritrea und Nigeria stehen noch aus.

Quelle: GTAI-Recherchen

Service & Kontakt

GTAI-Studie zu Freihandelsabkommen: www.gtai.de/studie-freihandel

Ihre GTAI-Ansprechpartnerin
Andrea Mack
+49 228 24 993 346
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