Oktober 2019
Autorin: Karin Appel
Arbeiter des deutschen Motorenherstellers Ebm Papst. Der Mittelständler ist schon seit einiger Zeit mit einer Repräsentanz in der ukrainischen Hauptstadt Kiew vertreten. © ebm-papst
Das Abkommen:
Ziel des Abkommens ist es, die Ukraine in den EU-Binnenmarkt zu integrieren und dadurch einen umfangreichen freien Handel in beide Richtungen zu ermöglichen: zum einen durch den Abbau von Zöllen, zum anderen aber auch durch eine umfangreiche Harmonisierung der Rechtsvorschriften, Normen und Regulierungen nach EU-Standards. Und das trotz der aktuellen politischen Spannungen mit Russland.
So werden Ein- und Ausfuhr erleichtert:
Sowohl die EU als auch die Ukraine verpflichteten sich, innerhalb einer Übergangszeit von zehn Jahren schrittweise eine Freihandelszone zu errichten. Die Zölle für Industrieprodukte sind bereits seit dem 1. Januar 2016 bis auf wenige Ausnahmen beseitigt. Für bestimmte landwirtschaftliche Produkte wurden jährliche Kontingentmengen vereinbart. Der Handel von Automobilen wird besonders behandelt und soll erst in einem Übergangszeitraum von 15 Jahren liberalisiert werden.
Das sind die Besonderheiten:
Vom Freihandelsabkommen profitieren ausschließlich Ursprungserzeugnisse der jeweiligen Parteien, als Nachweis ist die Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 erforderlich. Für einen Warenwert bis zu 6.000 Euro sieht das Abkommen keinen förmlichen Ursprungsnachweis mehr vor, es reicht, wenn der Exporteur auf der Handelsrechnung eine Ursprungserklärung abgibt.
So ist der Stand:
Die EU setzt mit dem Abkommen ein deutliches Zeichen für die Unterstützung der Ukraine, die unter Machtwechseln und russischen Sanktionen leidet. Die Ukraine bekennt sich ihrerseits deutlich zur Orientierung Richtung Westen. Sie hat bereits viele Reformen auf den Weg gebracht. Zahlreiche technische Standards sind bereits an die EU angepasst, weitere folgen. Weil sich die wirtschaftliche, rechtliche und politische Lage nach und nach stabilisiert, verbessert sich auch das Investitionsklima für ausländische Investoren.
Quelle: GTAI-Recherchen
Service & Kontakt
GTAI-Studie zu Freihandelsabkommen: www.gtai.de/studie-freihandel
Ihre GTAI-Ansprechpartnerin
Karin Appel
+49 228 24 993 351
Schreiben Sie uns!
Kommentare (0)
Hinterlasse einen Kommentar
An der Diskussion beteiligen?Hinterlasse uns deinen Kommentar!