GTAI - Markets International
  • Märkte
    • Europa
    • Amerika
    • Asien
    • Afrika
    • Australien
  • Branchen
    • Bauwirtschaft
    • Chemie & Materialien
    • Digitalwirtschaft
    • Elektronik & Mikrotechnologie
    • Energie & Umwelt
    • Gesundheit & Pharma
    • Konsumgüter & Dienstleistungen
    • Maschinen- & Anlagenbau
    • Mobilität & Logistik
  • Wissen
    • Ausschreibungen
    • Experten
    • Finanzierung
    • Forschung & Entwicklung
    • Kultur
    • Marketing
    • Recht
    • Zoll
  • News
  • Suche
  • Menü Menü

Freier Handel: EU–Ukraine

Überall ist von Handelskriegen und einer Renaissance des Protektionismus die Rede. Dabei gibt es weltweit viele Freihandelsabkommen, weitere Verhandlungen laufen. Wir stellen in einer  Serie die wichtigsten vor. Diesmal: EU–Ukraine

Oktober 2019
Autorin: Karin Appel

Arbeiter des deutschen Motoren­herstellers Ebm Papst. Der Mittelständler ist schon seit einiger Zeit mit einer Repräsentanz in der ukrainischen Hauptstadt Kiew vertreten. © ebm-papst

Das Abkommen:

Ziel des Abkommens ist es, die Ukraine in den EU-Binnenmarkt zu integrieren und dadurch einen umfangreichen freien Handel in beide Richtungen zu ermöglichen: zum einen durch den Abbau von Zöllen, zum anderen aber auch durch eine umfangreiche Harmonisierung der Rechtsvorschriften, Normen und Regulierungen nach EU-Standards. Und das trotz der aktuellen politischen Spannungen mit Russland.

So werden Ein- und Ausfuhr erleichtert:

Sowohl die EU als auch die Ukraine verpflichteten sich, innerhalb einer Übergangszeit von zehn Jahren schrittweise eine Freihandelszone zu errichten. Die Zölle für Industrieprodukte sind bereits seit dem 1. Januar 2016 bis auf wenige Ausnahmen beseitigt. Für bestimmte landwirtschaftliche Produkte wurden jährliche Kontingentmengen vereinbart. Der Handel von Automobilen wird besonders behandelt und soll erst in einem Übergangszeitraum von 15 Jahren liberalisiert werden.

Das sind die Besonderheiten:

Vom Freihandelsabkommen profitieren ausschließlich Ursprungserzeugnisse der jeweiligen Parteien, als Nachweis ist die Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 erforderlich. Für einen Warenwert bis zu 6.000 Euro sieht das Abkommen keinen förmlichen Ursprungsnachweis mehr vor, es reicht, wenn der Exporteur auf der Handelsrechnung eine Ursprungserklärung abgibt.

So ist der Stand:

Die EU setzt mit dem Abkommen ein deutliches Zeichen für die Unterstützung der Ukraine, die unter Machtwechseln und russischen Sanktionen leidet. Die Ukraine bekennt sich ihrerseits deutlich zur Orientierung Richtung Westen. Sie hat bereits viele Reformen auf den Weg gebracht. Zahlreiche technische Standards sind bereits an die EU angepasst, weitere folgen. Weil sich die wirtschaftliche, rechtliche und politische Lage nach und nach stabilisiert, verbessert sich auch das Investitionsklima für ausländische Investoren.

Quelle: GTAI-Recherchen

Service & Kontakt

GTAI-Studie zu Freihandelsabkommen: www.gtai.de/studie-freihandel

Ihre GTAI-Ansprechpartnerin
Karin Appel
+49 228 24 993 351
Schreiben Sie uns!

Kommentare (0)

Hinterlasse einen Kommentar

An der Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns deinen Kommentar!

Schreibe einen Kommentar Antworten abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kostenfreies Abo

Gut zu Wissen

Unser Magazin als Print oder PDF-Version versorgt Sie mit den Insiderinformationen der GTAI zu Export und Außenhandel.

Hier abonnieren

ARTIKEL TEILEN



TAGS

  • Freier Handel
  • Zoll
  • EU
  • Ukraine

Ähnliche Artikel

  • Fokus Konnektivität

    Interview: »Bei Konnektivität geht es um unsere Wettbewerbsfähigkeit«

  • Interview

    »Unsere Projektlandschaft wird sich ändern.«

  • Weichenstellungen

    Alternative Transportrouten

  • Drei Fragen an unsere Experten

    Marktprognose: Ukraine

  • Fact Sheet

    Mitarbeiterentsendung in der EU

Kategorien

  • Märkte
  • Branchen
  • Wissen

Über Markets

  • Redaktion
  • Autoren
  • Kontakt
  • Print-Magazine

Germany Trade & Invest

  • www.gtai.de
  • Datenschutz
  • Impressum

© 2018 Germany Trade & Invest
Vor Ort in … Istanbul Bonanza im Eis Nach oben scrollen