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Freier Handel: Pan-Euro-Med

Überall ist von Handelskriegen und einer Renaissance des Protektionismus die Rede. Dabei gibt es weltweit viele Freihandelsabkommen, weitere Verhandlungen laufen. Wir stellen in einer  Serie die wichtigsten vor. Diesmal: Pan-Euro-Med

Dezember 2019
Autorin: Achim Kampf

Atlantischer Papageientaucher auf den Färöer Inseln. Die Färöer sind anders als das Kernland Dänemarks nicht Teil der Europäischen Union und des EU-Zollgebiets. Allerdings unterliegen sie dem Pan-Euro-Med-Abkommen. © Marco Bottigelli

Die Abkommen:

Bei Pan-Euro-Med handelt es sich nicht um ein einziges Freihandelsabkommen, sondern um ein Geflecht von mittlerweile mehr als 60 Abkommen über Zollvergünstigungen und Handelserleichterungen, welche die EU mit ihren Nachbarstaaten rund um das Mittelmeer – und diese untereinander – bisher geschlossen haben.

So werden Ein- und Ausfuhr erleichtert:

Die Abkommen sehen Zollvergünstigungen nur für Ursprungserzeugnisse des jeweiligen Partnerlandes vor. Als Ursprungserzeugnisse bezeichnet man Waren, die dort vollständig gewonnen oder hergestellt beziehungsweise ausreichend be- oder verarbeitet worden sind. Welche Be- oder Verarbeitungen das sind, ist in den Ursprungsprotokollen der Abkommen genau festgelegt. Meist darf der Wertanteil der Zulieferungen bestimmte Grenzen nicht überschreiten, oder ein bestimmtes Mindestmaß an Wertschöpfung muss im Exportland stattgefunden haben. Manchmal sind genau definierte Arbeitsschritte vorgeschrieben.

Das sind die Besonderheiten:

Vormaterialien aus allen Pan-Euro-Med-Ländern können verwendet werden (Kumulierung). Wird zum Beispiel in der EU eine Verpackungsmaschine mit Vormaterialien aus den Pan-Euro-Med-Ländern A und B hergestellt und anschließend in das Pan-Euro-Med-Land C geliefert, gilt die fertige ­Maschine als Ursprungserzeugnis der EU und ist entsprechend zollbegünstigt.

So ist der Stand:

Leider ist eine vollständige und flächendeckende uneingeschränkte Kumulierung noch nicht möglich, weil noch nicht alle Pan-Euro-Med-Länder untereinander entsprechende Abkommen geschlossen haben. Die EU-Kommission veröffentlicht daher jeweils eine Übersicht über die aktuell zwischen den Mitgliedern der Pan-Euro-Med-Zone möglichen Kumulierungen.

Quelle: GTAI-Recherchen

Service & Kontakt

GTAI-Studie zu Freihandelsabkommen: www.gtai.de/studie-freihandel

Ihr GTAI-Ansprechpartner
Achim Kampf
+49 228 24 993 366


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