Oktober 2018
Katharina Hermann leitet das NAP Helpdesk für Wirtschaft und Menschenrechte bei der Agentur für Wirtschaft & Entwicklung (AWE). Mit welchen Herausforderungen Unternehmen bei dem Thema konfrontiert sind, erfährt sie aus ihrer täglichen Beratungspraxis.
Worin bestehen die größten Herausforderungen für Unternehmen in Entwicklungsländern?
Unternehmen können durch eigene Aktivitäten und in ihren Wertschöpfungsketten enorme positive Wirkungen zur Verbesserungen der Menschenrechtssituation erzielen. Allerdings ist dies kein Selbstläufer. Die Unternehmen stehen besonders in schwierigen Märkten vielen Herausforderungen bei der Umsetzung von Umwelt- und Sozialstandards gegenüber. Wir müssen der Realität in diesen Märkten ins Auge sehen: Es ist selbst für gut aufgestellte Unternehmen oft nicht leicht, zum Beispiel Arbeitssicherheitsstandards, wie sie hier in Deutschland üblich sind, vor Ort eins zu eins umzusetzen. In strukturschwachen Gegenden ist auch die Vorstellung illusorisch, dass dies von heute auf morgen möglich ist. Bei diesen Herausforderungen versuchen wir, Unternehmen mit dem NAP Helpdesk Wirtschaft und Menschenrechte zu unterstützen.
Müssen die Unternehmen bei null anfangen oder können sie auf vorhandene Prozesse aufbauen?
Bei den Erwartungen der Bundesregierung im NAP geht es tatsächlich nicht um etwas grundlegend Neues. Denn trotz negativer Beispiele gilt: Viele Unternehmen haben bereits einiges erreichen können, indem sie kontinuierlich ihre Umwelt-, Sozial- und Governancemanagementsysteme auch vor Ort umgesetzt und weiterentwickelt haben. Eine Herausforderung für Unternehmen besteht in der Sprache: Obwohl Unternehmen möglicherweise bereits dem NAP entsprechende Prozesse umsetzen, kommunizieren sie dies oft nicht in der Sprache der Menschenrechte. Eine entsprechende sprachliche Ebene zwischen Unternehmen und Politik zu finden, ist eine Herausforderung, die wir durch unsere Gespräche mit Unternehmen gespiegelt bekommen. Hier versuchen wir mit unserem Beratungsangebot anzusetzen und eine Art Übersetzerfunktion zwischen Politik und Unternehmen zu übernehmen – in beide Richtungen.
Wie sehen die ersten Schritte aus, um menschenrechtliche Sorgfaltsplichten einzuführen?
Für ein robustes Risikomanagementsystem müssen Unternehmen zunächst erst einmal Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten im Unternehmen festlegen. Wichtig ist auch, dass Geschäftsführer, Seniormanagement und Aufsichtsräte das Thema auf der Agenda haben. Unternehmen sollten relevante Umwelt- und Sozialrisiken bzw. die Menschenrechtsrisiken in Deutschland und vor Ort kennen und priorisieren, um entsprechend steuern zu können. Als Einstieg eignen sich Berichte und Auswertungen zu Länderrisiken, die von einigen privaten Beratungsunternehmen zur Verfügung gestellt werden. Als allerersten Überblick können Unternehmen beispielsweise den CSR Risiko Check verwenden, den der NAP Helpdesk deutschen Unternehmen über die Homepage kostenfrei zur Verfügung stellt. Dieser ist auf der Website der AWE auf Deutsch abrufbar.
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