Dezember 2018
Autorin: Katrin Grünewald
Ursprünglich war „Made in Germany“ ein Warnhinweis für die minderwertige Qualität deutscher Produkte. Heute gilt das Etikett als Ausweis guter Qualität. Unternehmen sind nicht verpflichtet, die Bezeichnung zu verwenden. Gleichzeitig dürfen sie das Label nutzen, solange sie Käufer nicht irreführen.
Konkret heißt das: Bei einigen Produkten reicht es aus, wenn im Ausland gefertigte Einzelteile in Deutschland zusammengebaut werden. In anderen Fällen ist eine Wertschöpfung in Höhe von 45 Prozent oder sogar 51 Prozent notwendig. Entscheidend ist, dass eine wesentliche Verarbeitung in Deutschland stattfindet.
Weil Wertschöpfungsketten immer globaler werden, gehen einige Unternehmen dazu über, ihre Produkte nicht mehr als made in Germany, sondern als engineered in Germany zu kennzeichnen. Das impliziert, dass Materialproduktion und Montage nicht zwingend in Deutschland stattfinden. Problematisch kann es werden, wenn Firmen auch den geistigen Prozess zur Herstellung eines Produktes teilweise ins Ausland auslagern oder von dort einkaufen.
Wer eine irreführende Herkunftsbezeichnung benutzt, dem droht eine Unterlassungsklage oder er muss womöglich Schadenersatz zahlen. Im Einzelfall kommt es auf die Gesetze des Landes an, in dem das Unternehmen seinen Sitz hat, das die Bezeichnung verwendet und wo der Kunde das Produkt gekauft hat.
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