August 2021
Autor:innen: Delia Leitner und Klaus Möbius
Welches Rechtssystem hat Japan?
Das japanische Strafrecht, das öffentliche und das Zivilrecht enthalten Elemente aus diversen anderen Rechtsordnungen, nur zum Teil gehen sie auf die ursprüngliche japanische Rechtstradition zurück. Was der Gesetzgeber aus dem französischen, deutschen und amerikanischen Recht entlehnt hat, wurde mit der Zeit der japanischen Kultur angepasst und immer wieder grundlegenden Reformen unterzogen. Ergebnis: Das japanische Zivilrecht gehört zum kontinentaleuropäischen Rechtskreis, das heißt, Rechtsquellen sind vornehmlich die geschriebenen Gesetze und nicht wie im Common Law vorrangig Gerichtsentscheidungen. Die japanische Verfassung wiederum ist stark vom US-amerikanischen System geprägt, da man sie nach dem Zweiten Weltkrieg unter amerikanischer Besatzung neu gefasst hat. Im japanischen Strafrecht spiegeln sich französische, deutsche und amerikanische Einflüsse wider. Insgesamt spricht man von einem hybriden Rechtssystem.
Gibt es Beschränkungen für ausländische Investitionen in Japan?
Seit dem 7. Juni 2020 gilt in Japan die neue Fassung des Foreign Exchange and Foreign Trade Act (Forex Act), und damit gelten deutlich strengere Regeln für ausländische Investitionen. Betroffen sind insbesondere Beteiligungen ab einem Prozent an börsennotierten japanischen Unternehmen, die für die nationale Sicherheit, die öffentliche Ordnung, die öffentliche Infrastruktur oder die japanische Wirtschaft von Bedeutung sind. Potenzielle Investoren müssen ihr Vorhaben bei den für ihren Bereich zuständigen japanischen Ministerien melden und von ihnen genehmigen lassen. Die erforderlichen Unterlagen reichen sie über die Bank of Japan ein. Wer sich daran nicht hält, dem drohen bis zu drei Jahre Haft und ein Bußgeld von umgerechnet mindestens rund 7.500 Euro. Immerhin: Wer unsicher ist, welche Regeln für ihn gelten und wie das Verfahren abläuft, kann vorab bei der Bank of Japan beziehungsweise dem zuständigen Ministerium nachfragen.
Welche Gesellschaftsform bietet sich für eine japanische Tochtergesellschaft an?
Üblicherweise wählen ausländische Investoren für eine Tochtergesellschaft in Japan die Gesellschaftsform der Kabushiki-Kaisha oder der Godo-Kaisha. Die Kabushiki-Kaisha ist vergleichbar mit einer deutschen Aktiengesellschaft, die Godo-Kaisha ähnelt einer GmbH. Beide haben gemeinsam, dass bei ihnen die Haftung auf das von den Gesellschaftern eingebrachte Vermögen beschränkt ist. Die Godo-Kaisha ist flexibler, was ihre Satzung angeht, in der die Verwaltung der Gesellschaft geregelt ist. Außerdem müssen nicht die Gesellschafter die Geschäfte führen, sondern sie können Geschäftsführer ernennen.
Wie sollte ich bei einem Rechtsstreit mit einem japanischen Geschäftspartner vorgehen?
In Japan ist es wesentlich weniger üblich als in Deutschland, zivilrechtliche Konflikte vor Gericht auszutragen. Viel häufiger streben Unternehmen eine einvernehmliche Lösung an – sie legen ihren Streit außergerichtlich bei. Schieds- oder Gerichtsverfahren gelten als Ultima Ratio. In Japan unterscheidet man dabei zwischen einer Schlichtung (hier gibt der Schlichter einen nicht bindenden Lösungsvorschlag) und der Mediation (hier unterstützt der Mediator die Parteien bei der Suche nach einer Lösung). Wer in einen Konflikt mit seinem japanischen Geschäftspartner gerät, sollte sich einen mit Land und Leuten vertrauten Anwalt nehmen und sich über das weitere Vorgehen beraten lassen.
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Wie hoch sind die Einfuhrzölle in Japan? Gibt es Vergünstigungen?
Die meisten gewerblichen Waren sind in Japan bereits tariflich zollfrei oder unterliegen nur geringen Zollsätzen. Eine Ausnahme ist der Agrarbereich, wo es zum Teil prohibitiv hohe Einfuhrzölle gibt. Durch das Freihandelsabkommen mit der EU, das am 1. Februar 2019 in Kraft getreten ist, können praktisch alle gewerblichen Waren mit Ursprung in der EU zollfrei in Japan eingeführt werden. Die Zölle auf Schweinefleisch werden bis 2029 jedes Jahr Schritt für Schritt bis auf einen Sockelbetrag reduziert, bei Rindfleisch erstreckt sich die Zollreduzierung über 16 Jahre bis 2035. Für Milchprodukte ist der Zollabbau auf bestimmte, mengenmäßige Kontingente begrenzt. Wenn die Mengen erreicht sind, gilt ein wesentlich höherer Zollsatz. Wein können Unternehmen seit Inkrafttreten des Freihandelsabkommens zollfrei in Japan einführen. Getreide und Reis sind ganz vom Freihandelsabkommen ausgenommen: Hier bleibt es bei den hohen Zöllen.
Müssen für bestimmte Waren in Japan Einfuhrgenehmigungen beantragt werden?
Der Warenverkehr ist grundsätzlich liberalisiert. Einfuhrgenehmigungen sind nur in Ausnahmefällen erforderlich, etwa bei Waffen oder bestimmten Chemikalien. Für die Einfuhr von Waren, die dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen unterliegen, brauchen Unternehmen eine Genehmigung des japanischen Wirtschaftsministeriums. Das können zum Beispiel Kleidung oder Gebrauchsgegenstände sein, die Teile von geschützten Tier- oder Pflanzenarten enthalten.
Sind in Japan bei der Einfuhr besondere Normen und Qualitätsanforderungen zu beachten?
Ja, es gibt sogar eine Vielzahl von Bestimmungen. Die wichtigsten sind Gesetze über elektrische Waren und Materialsicherheit, die Sicherheit von Verbraucherprodukten, außerdem die gegenseitige Anerkennung von Produktprüfungen, Bewertungen von Chemikalien und Messwesen. Normen sind insbesondere relevant für chemische Produkte, Plastik- und Gummiwaren, Wolle und Textilien, Maschinen, elektrische und elektronische Waren, Medizintechnik, Land-, Luft- und Wasserfahrzeuge, Haushaltsartikel, Messgeräte, mineralische Waren und Waren aus Metallen. Besondere Regeln gelten auch für Kleidung, Sport- und Freizeitartikel, Spielzeuge und Spiele, Einrichtungsgegenstände, elektrische und elektronische Waren, Küchenausstattungen und -geräte sowie Medizin und Kosmetika.
Gibt es besondere Etikettierungs- und Kennzeichnungsvorschriften in Japan?
Ja, und zwar insbesondere bei Nahrungsmitteln. Unternehmen müssen Inhaltsstoffe und Nährwerte angeben, bei genussfertig verpackten Lebensmitteln außerdem das Ursprungsland. Dasselbe gilt auch bei der Einfuhr von frischem Obst und Gemüse. Auch für viele Haushaltswaren gibt es Bestimmungen zur Kennzeichnung und Etikettierung. Besondere Schwierigkeit dabei: Exporteure müssen alle Angaben in japanischer Sprache anbringen.
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