April 2020
Autoren: Nadine Bauer, Stefanie Eich und Karl Martin Fischer
Der britische Verpackungshersteller Ardagh sorgt sich, dass er seine Holzpaletten gegen Schädlinge behandeln muss, wenn das Vereinigte Königreich (UK) zum Drittstaat wird. Onlinehändler Zalando arbeitet mit Hochdruck daran, die künftigen Zollformalitäten in den Griff zu bekommen. Und der Logistiker Dachser ist froh, dass seit Ende Januar wenigstens eins sicher ist: Der Brexit kommt! „Das Schlimmste“, sagt Europa-Vertriebsleiter Steffen Wiese, „war die Unsicherheit.“
Seit dem Referendum im Sommer 2016 ist viel Zeit vergangen, doch nun ist der Brexit da. Zunächst hat sich nicht viel geändert, dafür sorgt das Austrittsabkommen, das die Europäische Union (EU) und UK geschlossen haben. Es sieht eine Übergangsphase vor, in der erst einmal alles bleibt, wie es bisher war. Doch es ist ein Arrangement auf Zeit. Unternehmen sollten sich darauf einstellen, dass sich die Dinge schon Ende des laufenden Jahres ändern.
Ardagh Group bezieht seine Farbe künftig über Zwischenhändler
Das britische Verpackungsunternehmen Ardagh produziert Glasflaschen und Getränkedosen. Diese überqueren die Grenze zum europäischen Festland auf Holzpaletten. Würde das Vereinigte Königreich (UK) zum Drittstaat, müsste Ardagh alle Paletten im Handel mit ihm mit einem Hitzeverfahren gegen Schädlinge behandeln. Es sei denn, das UK und die EU einigen sich. Zweite Brexit-Folge: Bisher hat Ardagh seine Farbe direkt beim Händler im Vereinigten Königreich bestellt. Heute lässt das Unternehmen sie von dessen Niederlassungen in Frankreich und den Niederlanden liefern, um bis zu 6,5 Prozent Zoll zu sparen. Die Lieferung dauert dafür allerdings zwei bis drei Tage länger. Thomas Barth, der seit mehr als 40 Jahren die zollrechtlichen Fragen von Ardagh löst, bereitet auch die Datenschutzgrundverordnung Kopfzerbrechen. Er fragt sich: „Ist es datenschutzkonform, wenn gespeicherte Daten nach dem Austritt im Vereinigten Königreich verbleiben, das dann ja ein Drittstaat ist?“
Für die Zeit danach ist noch vieles ungewiss. Wie die Beziehungen zwischen Kontinent und Insel danach aussehen könnten, deutet die sogenannte politische Erklärung an, die das Austrittsabkommen begleitet. Allerdings ist sie recht vage gehalten und zudem rechtlich unverbindlich. Endgültige Aussagen lassen sich daraus kaum ableiten. Immerhin wissen wir: EU und UK planen ein umfassendes Freihandelsabkommen für Waren und Dienstleistungen.
Allerdings ist der Zeitplan dafür überaus ambitioniert – die Verhandlungen für ein Freihandelsabkommen dauern normalerweise mehrere Jahre. Kann man ein entsprechendes Regelwerk in weniger als einem Jahr schaffen? Das ist fraglich. Wir wagen dennoch einen Ausblick und erklären, welche die brisantesten Fragen während der restlichen Monate der Übergangsphase sein werden.
Das Austrittsabkommen
So tun als ob: Die Übergangsphase
Das Vereinigte Königreich (UK) ist formal kein EU-Mitgliedstaat mehr, wird aber während der Übergangsphase weitgehend als solcher behandelt. Es gehört der Zollunion und dem Binnenmarkt an. Die vier Grundfreiheiten für Waren, Dienstleistungen, Personen und Kapital gelten weiter. Alle EU-Gesetze und Vorschriften bleiben im und für UK in Kraft.
Die Trennungsbestimmungen
Sie besagen in aller Kürze: Sachverhalte, die Unternehmen vor oder während der Übergangsphase begonnen, aber nicht beendet haben, dürfen sie in aller Regel noch unter den geltenden EU-Regeln zu Ende führen. Das gilt beispielsweise für noch nicht beendete Zollverfahren oder auch für laufende Vergabeverfahren. Auch anerkannte Berufsqualifikationen behalten ihre Gültigkeit, und wer als EU-Bürger in UK wohnt und arbeitet, darf – nach Registrierung – dauerhaft bleiben.
Was regelt das Austrittsabkommen – und was nicht?
Das Austrittsabkommen hat den harten Brexit vorerst abgewendet. Das Abkommen regelt vieles, zunächst einmal die aktuelle Übergangsphase. Ein weiterer wichtiger Punkt sind die sogenannten Trennungsbestimmungen.
Dort wird man Antworten auf Fragen finden, die mit der Vergangenheit zu tun haben, aber in die Zukunft fortwirken – zum Beispiel, was mit britischen Vergabeverfahren aus EU-Zeiten geschieht. Ob sich Arbeitnehmer darauf verlassen können, dass eine Qualifikation, die zu EU-Zeiten im Vereinigten Königreich anerkannt war, auch künftig gilt. Oder was in UK mit einer registrierten europäischen Marke passiert.
Das Austrittsabkommen regelt auch, wie der Warenverkehr mit Nordirland zukünftig abgewickelt wird oder wie viel Geld die Briten noch in den EU-Haushalt einzahlen müssen. In dem Vertrag ist festgelegt, welche Rechte EU-Bürgerinnen und -Bürger haben, die jetzt im UK wohnen. Und wie es britischen Staatsangehörigen zukünftig in der EU ergeht. Was das Austrittsabkommen aber nicht regelt, ist die wichtige Frage, zu welchen Bedingungen der Handel zwischen EU und UK nach dem Ende der Übergangsphase funktionieren wird.
Welche Bedeutung hat die politische Erklärung?
Die politische Erklärung, die gemeinsam mit dem Austrittsabkommen verhandelt wurde, sieht eine „ambitionierte, breite, vertiefte und flexible Partnerschaft“ zwischen der EU und dem UK vor, „in deren Zentrum ein umfassendes und ausgewogenes Freihandelsabkommen steht“. Das ist genauso vage, wie es klingt, und zudem rechtlich nicht bindend. Die Erklärung gibt also zwar eine grobe Orientierung, legt aber nichts Konkretes fest. Ein Freihandelsabkommen müsste die Regeln definieren, nach denen zukünftig Geschäfte gemacht werden. Es würde Antworten auf Fragen geben wie: Muss ich Zölle für Waren zahlen, die ich nach dem Ende der Übergangsphase in das UK verkaufe? Gelten meine europäischen Konformitätsbewertungen auch nach dem Ende der Übergangsphase im Vereinigten Königreich? Kann ich auch nach dem Ende der Übergangsphase Mitarbeiter nach UK entsenden, zum Beispiel zur Montage oder Wartung einer Anlage?
Für die Übergangsphase waren ursprünglich 21 Monate vorgesehen – geblieben sind davon nur die elf Monate von Februar bis Dezember 2020. Ob das genügt, um das angestrebte Ziel zu erreichen, ist fraglich. Voraussichtlich ist allenfalls ein einfaches Freihandelsabkommen denkbar. Ein solches Abkommen würde wohl nur den Warenverkehr betreffen, und es könnte den weitgehenden Verzicht auf Zölle beinhalten. Moderne Freihandelsabkommen, zum Beispiel das Ceta mit Kanada, gehen weit über solche Regelungen hinaus. Sie schützen zum Beispiel Investitionen aus dem Ausland vor willkürlichem staatlichen Verhalten, legen fest, welche Dienstleistungen Unternehmen im jeweils anderen Land erbringen dürfen oder wer Zugang zu öffentlichen Aufträgen hat.
Zalando will Kunden nicht mit Zollthemen belasten
Für das Berliner E-Commerce-Unternehmen kommt ein Rückzug aus dem britischen Markt nicht infrage. Viele seiner Händler sitzen dort, Zalando bezieht dort viele Markenprodukte. Für den Brexit greifen die Berliner auf die Strukturen und Retourenpartner zurück, die sie aus dem Handel mit anderen Nicht-EU-Staaten wie der Schweiz kennen. Der Konkurrenzdruck auf dem britischen Markt ist wegen starker Wettbewerber für Zalando größer als auf anderen Märkten. „Britische Kunden sind sehr anspruchsvoll“, sagt Golo Henseler, der sich um die zollrechtlichen Angelegenheiten von Zalando kümmert. „Unser Ziel ist es, die komplexeren Zollangelegenheiten in unsere bestehenden Vertriebsstrukturen zu integrieren.“ Zalandos größte Sorge im Falle eines Hard Brexits: Die veränderten Kostenstrukturen könnten Wettbewerbern einen Vorteil verschaffen.
Warum sind die Verhandlungen so schwierig?
Zum einen: Die Materie ist sehr umfassend und gleichzeitig komplex. In der Praxis wird man wohl Prioritäten setzen müssen. Konkret könnte es nach dem Ende der Übergangsphase eine Kombination aus verschiedenen Rechtsquellen geben: beispielsweise ein Freihandelsabkommen für den Warenverkehr und das Recht der Welthandelsorganisation für den Handel mit Dienstleistungen.
Zum anderen: Die britische Seite muss noch entscheiden, wie sie die neu gewonnene Freiheit konkret nutzen will. In der Vergangenheit war in Bezug auf das UK manchmal die Rede von der Option Singapore-on-Thames. Damit ist eine Wirtschaftsordnung mit relativ wenig Regulierung gemeint, mit vergleichsweise niedrigen Arbeitnehmer- und Umweltschutzstandards sowie einer eher geringen Besteuerung sowie großen unternehmerischen Freiheiten.
Sollte das Vereinigte Königreich diesen Weg gehen wollen, gäbe es höhere Hürden für den Zugang zum EU-Binnenmarkt. Die Präsidentin der EU-Kommission, Ursula von der Leyen, hat klargemacht, was für ein Verhältnis mit dem UK sie sich nach dem Brexit wünscht. Es soll von drei Maximen geprägt sein: keine Zölle, keine Quoten, kein Dumping. Die ersten beiden Punkte dürften konsensfähig sein, der letzte Punkt ist kompliziert.
»Der No-Deal ist leider noch nicht vom Tisch«
Interview mit Andreas Meyer-Schwickerath, Geschäftsführer der British Chamber of Commerce.
Kein Dumping ist letztlich ein anderer Ausdruck für einen Terminus, den die Europäische Seite immer wieder benutzt hat: Level Playing Field. Damit ist gemeint, dass sich keine Seite einen unlauteren Wettbewerbsvorteil verschaffen darf, beispielsweise, indem sie nicht konkurrenzfähige Unternehmen subventioniert oder Umwelt-, Arbeitsschutz- oder Produktstandards absenkt.
Hierzu lautet der europäische Standpunkt sehr klar: je größer die Abweichung von den Standards der EU, desto distanzierter die Partnerschaft, desto weniger Marktzugang für das UK. Ein großer Teil der Verhandlungen wird sich um dieses Thema drehen. Für die britische Seite wäre eine dauerhafte Anbindung an EU-Standards eine bittere Pille. Eine automatische Übernahme von EU-Regeln ohne britische Beteiligung wäre mit dem Grundgedanken des Brexits unvereinbar, so London.
Dort schlägt man stattdessen die umfassende Anwendung einer Alternative vor, die in der politischen Erklärung für die Finanzdienstleistungen schon vorgesehen ist: die Feststellung von Gleichwertigkeit. Der Unterschied, stark vereinfacht gesagt: Wenn das UK EU-Regeln komplett übernimmt (Harmonisierung), sind sowohl das Ziel als auch der Weg verbindlich vorgegeben. Bei der Gleichwertigkeit geht es hingegen – wie der Name schon sagt – lediglich darum, am Ende gleichwertige Normen zu erreichen. Wie das Vereinigte Königreich oder die EU-Staaten die Gleichwertigkeit erreichen, bleibt den jeweiligen Normgebern überlassen.
Was bedeutet ein Freihandelsabkommen mit dem UK für die unternehmerische Praxis?
Verlassen die Briten die EU, entstehen neue Handelshürden. Das Freihandelsabkommen zwischen der EU und dem UK wäre somit das erste Abkommen, das den Handel nicht erleichtert, sondern erschwert. Ziel der Verhandlungen ist es nicht, sich anzunähern, sondern Bestehendes zu trennen. Denn der Ausgangspunkt der Verhandlungen sind Binnenmarkt und Zollunion. Für Warenverkehr und Dienstleistungen werden neue Regeln gelten.
Dachser erweitert Lagerkapazitäten und übernimmt die Zollabwicklung
50 bis 70 Lkw des Logistikunternehmens passieren täglich die Fährverbindung über den Kanal. „Dachser ist sehr gut vorbereitet. Sollte es jedoch durch die Zollabfertigung Staus geben, können wir nur wenig unternehmen. Alternative Transportrouten sind in der Regel nicht schneller“, sagt Steffen Wiese, Vertriebsleiter für die Geschäftseinheit European Logistics North Central Europe bei Dachser. Also hat Dachser schrittweise seine Lagerkapazitäten im Vereinigten Königreich ausgebaut und eine Taskforce im Unternehmen eingerichtet. Es werden insbesondere die Zoll- und Logistikprozesse für den Brexit angepasst. Eine Option ist es zum Beispiel, den irischen Markt zukünftig direkt zu beliefern und nicht mehr über das britische Festland. „Das Schlimmste war die Unsicherheit“, sagt Steffen Wiese. Mit Planungssicherheit kann Dachser für Kunden die Zollabwicklungen übernehmen und ihnen Lagerkapazitäten anbieten. „So eröffnet der Brexit uns auch Chancen.“
Was muss ich beachten, wenn ich Waren ins UK ausführen möchte?
Mit dem Austritt der Briten entsteht nach dem Ende der Übergangsphase eine Zollgrenze. Dabei ist es egal, ob es ein Freihandelsabkommen oder einen No-Deal 2.0 gibt. Zollformalitäten müssen in jedem Fall beachtet werden, wie bei einem Export in jedes andere Nicht-EU-Land. Ob Ex- und Importeure dabei Zölle zahlen müssen, hängt vom Erfolg der Verhandlungen über das Freihandelsabkommen ab. Falls die Verhandlungen scheitern, können deutsche Exporteure dennoch aufatmen: Die Briten haben angekündigt, zumindest vorübergehend bei den meisten Waren auf Einfuhrzölle zu verzichten.
Welche Regeln gelten für die Einfuhr von Waren aus dem UK?
Auch hier gilt: Unternehmer müssen Zollformalitäten beachten, egal, wie die Verhandlungen ausgehen. Es gelten die gleichen Vorschriften wie beim Import aus anderen Drittländern. Importeure müssen für alle Warenlieferungen eine Zollanmeldung machen. Einigen sich EU und UK auf ein Freihandelsabkommen, dürfen Unternehmen britische Waren zollfrei in die EU einführen. Hierfür ist aber ein Ursprungszeugnis notwendig; also ein Nachweis, dass es sich tatsächlich um britische Ware handelt und nicht etwa um chinesische Handelsware, die im UK lediglich eine neue Verpackung erhalten hat.
Bei einem No-Deal 2.0 gelten die EU-Zollsätze, die für Einfuhren aus allen anderen Drittländern gelten, beispielsweise zehn Prozent Zoll auf Pkw.
Kann ich ein Produkt mit britischer Konformitätsbewertung (etwa CE) auch nach dem Brexit in der EU vertreiben?
Prinzipiell ja, aber nur, wenn das Freihandelsabkommen die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen vorsieht. Ist das nicht der Fall, muss ein Institut mit Sitz innerhalb der EU-27 die Konformität bestätigen. Dasselbe gilt, wenn es nach der Übergangsphase kein Freihandelsabkommen gibt.
Hauptstadtader wird schneller, weil der Zoll demnächst wohl länger braucht
Die Druckerei Hauptstadtader aus Berlin ist auf den Druck von Aufklebern mit Motiv auf der Klebeseite spezialisiert und hat Auftraggeber aus aller Welt. „Zwei unserer Großkunden sitzen in UK“, erklärt Geschäftsführer Paul Kündiger (Foto). Für Veranstaltungen ordern die Briten in Berlin regelmäßig Tausende Vignetten mit den Namen der Teilnehmer. Die Besucher kleben sie hinter die Windschutzscheibe und fahren damit aufs Gelände. Sollte das Vereinigte Königreich zum
Drittstaat werden, müssten Kündiger und seine knapp 20 Kollegen mehr Zeit für die Zollabfertigung der Pakete dorthin einplanen. Deshalb wollen die Berliner bei der Produktion schneller werden. Zwischen 25 und 30 Prozent Zeit hätten sie bisher gespart, sagt Kündiger. „Ohne Brexit wäre diese Verbesserung vielleicht nicht möglich gewesen.“
Welche Änderungen gibt es bei Dienstleistungen?
Die Dienstleistungsfreiheit macht es heute ohne Probleme möglich, innerhalb Europas Dienstleistungen zu erbringen. Das wird sich nach dem Ende der Übergangsphase ändern. Die britische Seite kann dann Hürden aufbauen, zum Beispiel die Aufenthaltsdauer von Dienstleistern begrenzen oder Dienstleister nur dann ins Land lassen, wenn ein wirtschaftlicher Bedarf besteht. Wenig spricht dafür, dass EU-Dienstleister in Zukunft komplett vom britischen Dienstleistungsmarkt verbannt werden sollen. Nur der Verwaltungsaufwand wird größer.
Das betrifft vor allem die Fallgestaltungen, in denen eine natürliche Person die Dienstleistung in UK erbringt. Sie werden komplizierter. Die politische Erklärung verspricht hier lediglich, dass auch nach der Übergangsfrist die „Einreise und der vorübergehende Aufenthalt natürlicher Personen zu Geschäftszwecken in bestimmten Bereichen“ möglich sein sollen.
Nach den Verhandlungen ist vor den Verhandlungen
Resümee: Das Ringen um die Frage, wie die Beziehungen zwischen der EU und dem UK in Zukunft aussehen sollen, hat gerade erst begonnen. Verglichen mit der Verhandlung des Austrittsabkommens ist der Schwierigkeitsgrad höher, dafür ist die Zeit knapper. Der Erfolg ist also mehr als ungewiss – möglicherweise kommen die Vorbereitungen auf die No-Deal-Szenarien doch noch zum Tragen.
Doch auch wenn es einen Deal gibt, gilt erstens: Er wird nicht umfassend sein können. Es ist denkbar, dass für einige Bereiche, zum Beispiel Dienstleistungen, zumindest vorübergehend, das Szenario der Welthandelsorganisation zum Tragen kommt. Und zweitens: Kein Freihandelsabkommen, so modern es auch sein mag, kann auch nur annähernd den Grad an Marktzugang, Diskriminierungsfreiheit und Rechtsschutz gewährleisten wie die EU-Mitgliedschaft. Komplizierter wird es also auf alle Fälle. Das ist sicher.
Service & Kontakt
Immer auf dem neuesten Stand
Seit Juni 2016 berichtet die Projektgruppe Brexit von GTAI über aktuelle Entwicklungen, Gefahren und Chancen des Brexits. Insgesamt zehn Mitarbeiter an den Standorten Bonn, Berlin und London informieren deutsche kleine und mittelständische Unternehmen zu Rechts- und Zollfragen sowie Marktchancen im Vereinigten Königreich und unterstützen britische Unternehmensansiedlungen in Deutschland.
Allein die Webinare zum Brexit erreichten im Jahr 2019 mehr als 1.000 Teilnehmer. Die Brexit-Taskforce hat im vergangenen Jahr 23 Neuansiedlungsprojekte britischer Unternehmen unterstützt, durch die 680 neue Arbeitsplätze in Deutschland entstehen sollen. Nun begleitet das Team die kritischen Monate der Übergangsphase und darüber hinaus.
Die Brexit-Taskforce von Germany Trade & Invest (von links): Marc Lehnfeld (UK Office), Rob Scheid (UK Office), Charlotte Schneider (Bereich EU/EFTA), Stefanie Eich (Zoll), Karl Martin Fischer (Ausländisches Wirtschaftsrecht), Nadine Bauer (Ausländisches Wirtschaftsrecht), Christina Schön (Investorendienstleistungen), Melanie Hoffmann (Zoll), Richard Todd (Koordination), Martin Wiekert (Bereich EU/EFTA)
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