Wer? Wie? Was?
Das internationale Investitionsrecht kann komplex sein. Fünf wichtige Fragen und Antworten für eine erste Orientierung.
April 2021
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1 Was ist eigentlich eine Auslandsinvestition?
Als ausländische Direktinvestition (Foreign Direct Investment) gilt eine grenzüberschreitende Vermögensanlage, mit der ein ausländischer Investor eine dauerhafte und direkte Beziehung zu einem Unternehmen im Ausland begründet, zum Beispiel, indem er ein Unternehmen vor Ort kauft, sich daran beteiligt oder selbst eines gründet. Das gilt vor allem dann, wenn der Investor dadurch effektiv an der Verwaltung oder Kontrolle des Unternehmens beteiligt ist.
2 Was sind Investitionsgarantien?
Investitionsgarantien der Bundesrepublik Deutschland dienen der Absicherung deutscher Direktinvestitionen gegen politische Risiken. Der Bund kann solche Garantien nur unter bestimmten Voraussetzungen übernehmen. Insbesondere ist dafür ein bestehender Investitionsschutzvertrag zwischen Deutschland und dem jeweiligen Staat wichtig, denn ein hinreichender Rechtsschutz vor Ort ist erforderlich. Die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bearbeitet als vom Bund beauftragter Partner (Mandatar des Bundes) die Investitionsgarantien der Bundesrepublik Deutschland.
3 Wie und warum prüft die EU Auslandsinvestitionen?
Das europäische Investitionsklima ist eines der weltweit offensten, und bis Oktober 2020 war in der Europäischen Union (EU) die Kontrolle ausländischer Investitionen eine rein nationale Angelegenheit. Jeder Mitgliedstaat wendete eigene Prüfkriterien für ein potenzielles Investment an. Mit der EU-Screening-Verordnung (EU 2019/452) gibt es nun einen gemeinsamen Rahmen für die Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen. Dieser soll die strategischen Interessen Europas wahren und zugleich den europäischen Markt für Investitionen offen halten. Zu diesem Zweck wurden Kernanforderungen an nationale Screeningsysteme formuliert sowie ein Kooperationsmechanismus geschaffen, der den Informationsaustausch erleichtern soll.
Die Einrichtung nationaler Kontaktstellen will verhindern, dass ausländische Direktinvestitionen die Sicherheit oder die öffentliche Ordnung in anderen Mitgliedstaaten beeinträchtigen. Bisher gibt es sie in 15 der 27 Mitgliedstaaten. Allerdings handelt es sich bei der Verordnung nur um einen rechtlichen Rahmen, die Entscheidungsbefugnis über Investitionsvorhaben liegt weiter bei den Mitgliedstaaten. Auch die nationalen Kontrollmechanismen, wie beispielsweise die deutsche Außenwirtschaftsverordnung, bleiben neben der EU-Screening-Verordnung bestehen.
4 Wie wirken sich regionale Handelsabkommen aus?
Ist man erst in einem der Mitgliedstaaten aktiv, könnten Unternehmen bei ihren Geschäften in anderen Abkommensstaaten von deren Erleichterungen profitieren. In Asien entsteht mit der Regional Comprehensive Economic Partnership derzeit die weltweit größte Freihandelszone mit 15 Mitgliedern (Asean-Länder sowie Australien, China, Japan, Neuseeland, Südkorea). Im November 2020 wurden die Verträge unterzeichnet. Seit Januar 2021 wird in Afrika die von allen Staaten des Kontinents mit Ausnahme Eritreas unterzeichnete African Continental Free Trade Area (AfCFTA) umgesetzt.
5 Wozu dienen Investitionsschutzverträge?
Als Investitionsförderungs- oder -schutzverträge bezeichnet man völkerrechtliche Vereinbarungen zwischen Staaten, die Investoren völkerrechtlichen Schutz im Gastland gewähren. Sind sie zwischen zwei Staaten geschlossen, spricht man von Bilateral Investment Treaties – kurz: BITs.
Die Vertragsstaaten verpflichten sich regelmäßig zu einer „gerechten und billigen Behandlung“ von Investitionen. Wesentliches Element ist auch der Schutz vor Enteignungen ohne Entschädigung. Meist enthalten diese Verträge die Grundsätze der Inländerbehandlung (Diskriminierungsverbot) sowie der Meistbegünstigung; Kapital lässt sich ohne Einschränkungen transferieren. Für den Streitfall sind teilweise Investor-Staat-Schiedsverfahren vor einem unabhängigen Schiedsgericht vorgesehen, bei denen der Investor seine Rechte selbst geltend machen kann.
Deutschland hat weltweit mit inzwischen über 130 Ländern BITs geschlossen – darunter Äthiopien, China und die Vereinigten Arabischen Emirate. Auch zwischen EU-Mitgliedstaaten bestehen BITs. Allerdings hat Deutschland im Mai 2020 ein Übereinkommen zur Beendigung bilateraler Investitionsschutzverträge zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union unterzeichnet – wie auch 22 andere EU-Staaten.
Die EU hat die Kompetenz, hinsichtlich ausländischer Direktinvestitionen BITs mit Drittstaaten abzuschließen – so schon geschehen etwa mit Vietnam und Singapur. Solange noch kein Investitionsschutzabkommen der EU mit dem jeweiligen Drittstaat in Kraft ist, gelten die BITs weiter, die einzelne EU-Mitgliedstaaten mit diesem Land haben.
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