Zoll kompakt: Mexiko

Vorschriften, Formulare und Verbote – der Export deutscher Waren ins Ausland kann kompliziert sein. In unserer Reihe erklären wir die wichtigsten Fakten rund um ein Land. Diesmal: Mexiko.

Juni 2018
Autorin: Susanne Scholl

Zoll Mexiko

Am Dia de los Muertos, dem Tag der Toten, ist ganz Mexiko auf den Beinen, bunt kostümiert. Er gilt als einer der wichtigsten mexikanischen Feiertage. Gefeiert wird vom 31. Oktober bis zum 2. November.

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Abgaben in Mexiko

Mexiko hat mit der Europäischen Union (EU) ein Freihandelsabkommen geschlossen. Waren des gewerblichen Sektors können deshalb zollfrei in Mexiko eingeführt werden. Für landwirtschaftliche Waren sind vereinzelt noch Zölle zu zahlen, beziehungsweise es gelten Zollkontingente. Voraussetzung für die Zollfreiheit oder Zollermäßigung ist ein wirksamer Ursprungsnachweis. Im Warenverkehr zwischen der EU und Mexiko ist dies die Warenverkehrsbescheinigung EUR.1.

Einfuhrvorschriften in Mexiko

Zahlreiche Waren wie Nahrungsmittel, alkoholische Getränke, medizinische Geräte, Arzneimittel, kosmetische Produkte und Spielzeug dürfen nur eingeführt werden, wenn sie mexikanischen Normen entsprechen. Dies ist durch ein Zertifikat eines zugelassenen Prüf- instituts nachzuweisen. Eingeführte Waren müssen an gut sichtbarer Stelle in spanischer Sprache gekennzeichnet sein. Erforderlich sind neben der Bezeichnung des Produkts die Angaben zu Menge, Hersteller und Ursprungsland sowie Gebrauchshinweise. Der Import von Industriediamanten, Mineralölprodukten, gebrauchter Kleidung und gebrauchten Kraftfahrzeugen ist genehmigungspflichtig.

Zollabfertigung in Mexiko

Die Zollformalitäten werden mit dem elektronischen System SAAI und dem Internetportal Ventanilla Digital Mexicana de Comercio Exterior abgewickelt. Importeure und Exporteure können sich durch einen Zoll­agenten vertreten lassen. Für die Zollabfertigung werden neben der Zollanmeldung ein Transportnachweis sowie eine Handelsrechnung in spanischer oder englischer Sprache benötigt.