Zoll kompakt: Südkorea

Vorschriften, Formulare und Verbote – der Export deutscher Waren ins Ausland kann kompliziert sein. In unserer Reihe erklären wir die wichtigsten Fakten rund um ein Land. Diesmal: Südkorea.

Februar 2018
Autor: Klaus Möbius

Für Bierhersteller dürfte Südkorea ein interessanter Markt sein: Das Land verzeichnet beim Alkohol den höchsten Pro-Kopf-Konsum in Asien. © Markus Kirchgessner/laif

Südkoreas Freihandelsabkommen

Bereits in Kraft:

Asean, Australien, Chile, China, Efta, EU, Indien, Kanada, Kolumbien, Neuseeland, Peru, Singapur, Türkei und USA. Ein Freihandelsabkommen mit Zentralamerika (Costa Rica, Dominikanische Republik, Guatemala, Honduras, Nicaragua und Panama) wurde am 17. November 2016 unterzeichnet und kann in Kraft treten, wenn alle Parlamente zugestimmt haben.

Laufende Verhandlungen:

In einem fortgeschrittenen Verhandlungsstadium befindet sich das trilaterale Abkommen mit Japan und China. Südkorea nimmt auch an den Verhandlungen zum Regional Comprehen­sive Economic Partnership mit den Asean-Staaten sowie Australien, China, Indien, Japan und Neuseeland teil.

Abgaben in Südkorea

Der durchschnittliche Zollsatz beträgt 14,1 Prozent. Auf Agrarwaren fallen teilweise sehr hohe Zölle an. Aufgrund des Freihandelsabkommens zwischen der EU und Südkorea können alle gewerblichen Waren und die meisten Agrarerzeugnisse zollfrei eingeführt werden. Voraussetzung dafür ist eine wirksame Ursprungserklärung.

Der Regelsatz der koreanischen Umsatzsteuer beträgt zehn Prozent. Verbrauchsteuern berechnet Südkorea auf alkoholische Getränke, Tabakwaren, Kraftstoffe und Kraftfahrzeuge, aber auch auf Spielautomaten, hochpreisige Uhren, Schmuck, Taschen, Möbel, Teppiche und Edelmetalle.

Einfuhrvorschriften in Südkorea

Die EU und Südkorea haben im Freihandels­abkommen einen gegenseitigen Abbau von nicht tarifären Handelshemmnissen vereinbart. Es gibt allerdings noch Waren, bei denen noch nicht alle technischen Vorschriften vollständig angeglichen sind. Dazu zählen unter anderem Arzneimittel, Medizinprodukte, Kosmetika, Kraftfahrzeuge, Lebensmittel, Pflanzen und Tiere. Bei Holzverpackungen verlangt Südkorea die Einhaltung des internationalen Standards für Pflanzengesundheit ISPM Nr. 15.

Außerdem gilt: Eingeführte Waren müssen grundsätzlich mit dem Namen des Ursprungslandes markiert sein. Die Ursprungsbezeichnung „EU“ wird in Südkorea nicht anerkannt. Ausnahmen gibt es bei Mustersendungen und in Fällen, bei denen eine Markierung die Ware beschädigen könnte.

Zollabfertigung in Südkorea

Spätestens bei der Ankunft in Südkorea müssen eingeführte Waren zu einer Zollbehandlung angemeldet werden. Dies geschieht in der Regel durch das Transportunternehmen. Waren, die auf dem Seeweg transportiert werden, können bis zu fünf Tage vor der Ankunft in Südkorea angemeldet werden, bei Luftfracht genügt die Anmeldung bis zu einem Tag vor der Ankunft. Bei der Anmeldung muss in jedem Fall angegeben werden, um welche Warenart es sich handelt, wie hoch der Zollwert ist und welchen zolltechnischen Ursprung die Ware hat. Grundsätzlich stehen folgende Abfertigungsmöglichkeiten zur Wahl: Abfertigung zum freien Verkehr, Versand, vorübergehende Verwendung, Veredelung, Zolllager, Verbringen in ein Zollfreigebiet, Vernichtung und Wiederausfuhr.

Sämtliche Verfahren einschließlich der Kontrolle von eventuell erforderlichen Genehmigungen werden elektronisch über das (nur in Koreanisch vorliegende) Portal Uni-Pass abgewickelt.

CHECKBOX: ZOLL-FAKTEN SÜDKOREA

17,2 Mrd. Euro

ist der Gegenwert der Waren, die deutsche Unternehmen im Jahr 2016 nach Südkorea exportiert haben.

15,9 %

Anteil zollfreier Waren an allen Warengruppen

60,0 %

Durchschnittlicher Zollsatz Agrarwaren

6,6 %

Durchschnittlicher Zollsatz Nichtagrarwaren

16,8 %

Durchschnittlicher Zollsatz aller nicht zollfreien Waren

Quellen: Statistisches Bundesamt, Welthandelsorganisation

Gut zu wissen