Zoll kompakt: USA
Vorschriften, Formulare und Verbote – der Export deutscher Waren ins Ausland kann kompliziert sein. In unserer Reihe erklären wir die wichtigsten Fakten rund um ein Land. Diesmal: die Vereinigten Staaten von Amerika.
Juni 2017
Autorin: Susanne Scholl
Der US-amerikanische Konzern Fedex hat seit einigen Jahren Schwierigkeiten, sein Expressgeschäft profitabel zu betreiben. Viele Kunden nehmen aus Kostengründen lieber lange Wartezeiten in Kauf.
© Frederic Legrand – COMEO/Shutterstock
Abgaben in den USA
Grundsätzlich gilt: In den USA darf nur der sogenannte „Importer of Record“ Waren zu einem Zollverfahren anmelden. Dies kann der Eigentümer der Waren, der Käufer, ein lizenzierter Zollagent oder eine ausländische Handelsgesellschaft ohne Niederlassung in den USA sein.
Das Zollniveau ist niedrig. 36,8 Prozent aller Waren sind zollfrei. Weitere 31,4 Prozent der Waren unterliegen einem Zollsatz von weniger als fünf Prozent, Pkw werden mit 2,5 Prozent berechnet. Bemessungsgrundlage ist im Regelfall der Free-on-Board-Wert. Verbrauchsteuerpflichtig sind Alkohol und Tabakwaren. Für Sendungen mit einem Wert von mehr als 2.500 US-Dollar gilt eine Zollabfertigungsgebühr von 0,3464 Prozent. Im Seeverkehr wird zudem eine Hafeninstandhaltungsgebühr von 0,125 Prozent erhoben.
Einfuhrvorschriften in den USA
Alle Waren müssen mit dem Namen des Herstellungslandes auf Englisch gekennzeichnet sein, und zwar so, dass es sich gut lesen lässt. Typische Ursprungsbezeichnungen beginnen mit „Made in“. Wenn ein Produkt aus Materialien besteht, die aus mehreren Ländern stammen, sollte das Land ausgewiesen werden, in dem das Produkt verarbeitet wurde. Wenn Waren nicht vollständig in einem Land hergestellt wurden, müssen Hersteller detailliertere Angaben machen. Sonst gilt die Kennzeichnung als irreführend.
Zollabfertigung in den USA
Für die Zollabfertigung werden verschiedene Papiere benötigt: Eingangsdeklaration, Zollantrag, Transportnachweis sowie Bürgschaftsdokument, Handelsrechnung oder Proformarechnung in englischer Sprache, Packliste sowie weitere Dokumente, die für die Warenabfertigung benötigt werden, beispielsweise Ursprungszeugnis, Einfuhrlizenzen und Gesundheitszeugnisse. Ausländische Hersteller und Zulieferer von Verbraucherprodukten sind dafür verantwortlich, dass ihre Produkte alle geltenden Regeln, Standards und Verordnungen der Verbraucherschutzbehörde Consumer Product Safety Commission (CPSC) erfüllen. Das muss durch eine Konformitätserklärung verdeutlicht werden. Elektrische Geräte müssen gemäß US-Normen zugelassen sein. Die Prüfung und Zertifizierung können nur Prüf- und Zertifizierungsinstitute vornehmen, die vom Bundesamt für Sicherheit und Arbeitsschutz (OSHA) akkreditiert sind. Die endgültige Entscheidung über die Inbetriebnahme ist einer lokalen Kontrollstelle überlassen.
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