Februar 2022
Autor:innen: Susanne Scholl und Jan Sebisch
Welches Rechtssystem hat Mexiko?
In Mexiko gilt wie in Deutschland das Civil Law. Das heißt, die wichtigsten Rechtsquellen sind die Gesetze, die im Gesetzgebungsverfahren entstehen – anders als im Common Law, wo man sich vor allem auf Präzedenzfälle und die Lehre beruft. Ebenfalls wie in Deutschland stehen die Gesetze in einer Rangordnung, die Verfassung steht über allen anderen Gesetzen.
Wo ist die Produkthaftung geregelt?
Ein spezielles Produkthaftungsgesetz existiert in Mexiko zwar nicht, Regelungen zur Produkthaftung finden sich allerdings unter anderem im Zivilgesetzbuch des Bundes (Código Civil Federal) und im Bundesverbraucherschutzgesetz (Ley Federal de Protección al Consumidor). Die mexikanische Rechtsordnung unterscheidet bezüglich der produktbezogenen Haftung zwischen der vertraglichen Haftung (Responsabilidad Contractual) und der außervertraglichen Haftung (Responsabilidad Extracontractual). Eine vertragliche Haftung setzt voraus, dass der Geschädigte entweder Vertragspartner ist oder Begünstigter einer vertraglichen Vereinbarung. Nur dann kann er Ansprüche geltend machen. Die außervertragliche Haftung wird in der Regel aus den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen begründet.
Welche Steuern sind aus Unternehmenssicht besonders relevant?
In Mexiko ansässige Unternehmen unterliegen mit ihren weltweiten Einkünften der mexikanischen Körperschaftsteuer (Impuesto Sobre la Renta) in Höhe von 30 Prozent. Unternehmen, die weder ihre Geschäftsleitung noch ihren Sitz in Mexiko haben, sind beschränkt einkommensteuerpflichtig. Sie müssen lediglich die Einkünfte versteuern, die sie in Mexiko erzielen. Die mexikanische Umsatzsteuer ist im Umsatzsteuergesetz (Ley del Impuesto al Valor Agregado) geregelt und beträgt landesweit 16 Prozent. Die Umsatzsteuer wird auf bestimmte Tätigkeiten erhoben, etwa auf den Warenverkauf und auf Dienstleistungen.
Wie sollte ich bei einem Rechtsstreit mit einem mexikanischen Geschäftspartner vorgehen?
Sofern sich beide nicht gütlich einigen können, sollte zunächst die Möglichkeit der Schiedsgerichtsbarkeit in Betracht gezogen werden. Ein Schiedsurteil kann vor Ort in Mexiko erwirkt werden. Bei ausländischen Schiedssprüchen gilt: Mexiko hat das New Yorker Übereinkommen von 1958 ratifiziert. Es schafft einen einheitlichen Rechtsrahmen für die Anerkennung und Vollstreckung internationaler Schiedssprüche in den Vertragsstaaten. Ansonsten bleibt nur die Möglichkeit, vor einem mexikanischen Gericht zu klagen.
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Wie hoch sind die Einfuhrzölle in Mexiko?
In der Regel betragen die Einfuhrzölle zwischen 5 und 20 Prozent – für Produkte, die nicht von einem Freihandelsabkommen begünstigt sind. Daneben sind viele Waren zollfrei, zum Beispiel Produkte des Maschinensektors und chemische Substanzen. Ausnahmen gibt es aber im Agrarbereich. Dort gelten zum Teil Einfuhrzölle von bis zu 75 Prozent oder sogenannte „gemischte“ Zölle: Auf Kaugummi etwa wird ein Einfuhrzoll von 20 Prozent plus 0,36 US-Dollar je Kilogramm erhoben. Seit dem Jahr 2000 besteht zwischen Mexiko und der EU ein Freihandelsabkommen, dadurch können gewerbliche Waren aus der EU zollfrei in Mexiko eingeführt werden. Im landwirtschaftlichen Bereich gibt es allerdings noch vereinzelt Einfuhrzölle auf EU-Waren. Die EU und Mexiko haben sich im April 2018 auf den grundsätzlichen Text eines modernisierten Abkommens geeinigt. Das tritt aber erst in Kraft, wenn es von allen EU-Mitgliedstaaten und Mexiko ratifiziert wurde.
Müssen für bestimmte Waren Einfuhrgenehmigungen beantragt werden?
Grundsätzlich ist der Warenverkehr liberalisiert. Für die Einfuhr einiger Produkte müssen Importeure aber vorab Einfuhrgenehmigungen beantragen, zum Beispiel für Mineralölprodukte, gebrauchte Fahrzeuge oder Industriediamanten. Die Genehmigungen sind beim Wirtschaftssekretariat des Ministeriums für Handel und Industrieförderung oder für Mineralölprodukte beim Energiesekretariat zu beantragen.
Sind bei der Einfuhr besondere Normen und Qualitätsanforderungen zu beachten?
Ja, die Herstellung und der Marktzugang zahlreicher Produkte unterliegen verbindlichen Normen und Standards. Normen sind insbesondere relevant für Nahrungsmittel und Getränke, Arzneimittel, elektronische Geräte und Zubehör, Haushaltsgeräte, Spielzeug, Messinstrumente, Kraftfahrzeuge, Textilprodukte und Bekleidung. Eine Zertifizierung gemäß mexikanischer Normen ist auch Voraussetzung für den Marktzugang ausländischer Produkte. Die erforderlichen Produktprüfungen werden von akkreditierten mexikanischen Prüfinstituten oder Laboren durchgeführt.
Gibt es besondere Etikettierungs- und Kennzeichnungsvorschriften in Mexiko?
Ja, vor allem bei Bekleidung, Nahrungsmitteln und Getränken. Bekleidung muss mit der Handelsmarke, Angaben zur Zusammensetzung, der Größe, dem Ursprungsland, dem Firmennamen und Steuerdomizil des Herstellers oder Importeurs gekennzeichnet sein. Bei Nahrungsmitteln und Getränken müssen zum Beispiel der Produktname, eine Liste der Inhaltsstoffe, der Nettoinhalt, der Firmenname und das Steuerdomizil der Hersteller auf dem Etikett erscheinen.
Service & Kontakt
Ihre GTAI-Ansprechpartnerin für Zollfragen zu Mexiko
Susanne Scholl
+49 228 24 993 348
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